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Werner Pirker: Unter Draculas Banner

Österreichische Grüne machen sich die Sache der Blaublütigen zu eigen. Über den Versuch, die Rückkehr eines Habsburgs in die Hofburg vorzubereiten
links: Vlad III. Drăculea genannt Ţepeş (der Pfähler); rechts - wo sonst: Otto Habsburg
Noch gibt es für die am 25. April stattfindenden österreichischen Bundespräsidentenwahlen keinen Gegenkandidaten zum amtierenden Präsidenten Heinz Fischer. Für seinen neuerlichen Einzug in die Wiener Hofburg wird dem Sozialdemokraten ein Kräftemessen jedoch nicht erspart bleiben. Da aber die konservative ÖVP als die neben der SPÖ stärkste Kraft im Lande keinen eigenen Kandidaten ins Rennen schickt, braucht der Titelverteidiger mit keiner maßgeblichen Gegenwehr zu rechnen. Fest steht nur, daß die extreme Rechte Fischer das Feld nicht kampflos überlassen wird. Ob aber FPÖ-Vorsitzender Heinz Christian Strache selbst antreten wird oder der »Mutterschaftskreuzträgerin« Barbara Rosenkranz (sechs Töchter, vier Söhne) den Vortritt überläßt, ist noch nicht entschieden.

Aus den Reihen der Grünen wird dem großkoalitionären Kandidaten hingegen keine Konkurrenz erwachsen. Die angestrebte Kandidatur des Kärntner Forstwirtes und grünen Gemeinderates Ulrich Habsburg-Lothringen scheiterte vorerst noch an Artikel 60 der österreichischen Bundesverfassung, in dem es heißt: »Ausgeschlossen von der Wählbarkeit sind Mitglieder regierender Häuser und solchen Familien, die ehemals regiert haben.« Diese Verfassungsbestimmung geht auf das im April 1919 erlassene Habsburger-Gesetz zurück, das unter dem Eindruck der Greuel des vom österreichischen Herrscherhaus maßgeblich verschuldeten Ersten Weltkrieges entstanden war und dessen Paragraph 2 festlegte: »Im Interesse der Sicherheit der Republik werden die ehemaligen Träger der Krone und die sonstigen Mitglieder des Hauses Habsburg-Lothringen, soweit sie nicht auf ihre Herrschaftsansprüche ausdrücklich verzichtet und sich als getreue Staatsbürger der Republik bekannt haben, des Landes verwiesen.«

Die Handhabung des Habsburger-Gesetzes war über die Jahrzehnte ein wichtiges Kampffeld zwischen den Kräften des sozialen Fortschritts und der Restauration. In der austrofaschistischen Periode (1934–38) wurden Kernelemente des Gesetzes wieder aufgehoben. Eine Ausnahme bildete die Zeit der hitlerfaschistischen Okkupation, als wesentliche Teile des monarchistischen Lagers Positionen des österreichisch-patriotischen Widerstandes bezogen und sogar Berührungspunkte zu den Kommunisten nicht scheuten. Nach 1945 wurde das Anti-Habsburger-Gesetz Teil der Bundesverfassung und auch – auf Veranlassung der UdSSR – Teil des die staatliche Unabhängigkeit begründenden österreichischen Staatsvertrages.

Doch mit dem Wiedererstarken des Kapitalismus und der Schließung der antikommunistischen Reihen erhielten die Restaurationskräfte neuen Auftrieb, was auch in einem zunehmend laschen Umgang mit dem Habsburger-Gesetz zum Ausdruck kam. Das Einreiseverbot für Hochwohlgeborene wurde immer durchlässiger und schließlich zur Gänze aufgehoben. Den Mitgliedern des Hauses kamen die von den österreichischen Behörden abverlangten Verzichtserklärungen relativ leicht über die Lippen. Dies ändert jedoch nichts an den politischen Absichten, die das einstige Herrscherhaus nach wie vor verfolgt.

Hausherr Otto Habsburg projiziert seine donaumonarchistischen Restaurationspläne auf »Paneuropa«, was sich im Zusammenhang mit seiner jahrelangen CSU-Mitgliedschaft auch als »Pangermanismus« deuten ließe. Als Veranstalter des Europa-Picknicks an der österreichisch-ungarischen Grenze 1989 schrieb der Geist aus der Vergangenheit dann auch noch an der Geschichte der »Wende« maßgeblich mit, was deutlicher als alles andere den reaktionären Charakter des Epochenumbruchs belegt.

Nun haben die Grünen das Banner Draculas aufgegriffen und die Choreographie des Tanzes der Vampire übernommen. Dabei gehe es nicht um die Wiedereinführung der Monarchie, versichert ihr früherer Vorsitzender Alexander van der Bellen, sondern um ein Grundrecht. Denn das Verbot aus dem Jahr 1919 sei eine »krasse Menschenrechtsverletzung«. Das gegen die Familie Habsburg gerichtete Gesetz ist damals freilich auch deshalb verabschiedet worden, weil der letzte Habsburgerkaiser nicht freiwillig als Monarch abgedankt, sondern nur auf »jeden Anteil an den Staatsgeschäften« verzichtet hatte. Darin liegt der tiefere historische Grund, warum die Hofburg den Habsburgern auch weiterhin verschlossen bleiben soll.