Aus dem Gefängnis verabschiedet sich Gerardo Hernández von seiner Mutter

Carmen Nordelo Tejera, Mutter von Gerardo Hernández Nordelo starb am 2. November 2009 in Havanna und ihr Sohn konnte sich nicht von ihr verabschieden. Carmen hat es nicht geschafft ihren Sohn in Freiheit wieder zu sehen. Sie war stolz über die menschliche Größe und ungebrochene Standhaftigkeit von Gerardo und seinen Kameraden.
Gerardo Hernández Nordelo ist einer der fünf Kubanischen Patrioten die in einem Prozess, der so ziemlich gegen alle rechtsstaatlichen Prinzipien verstoßen hat, zu hohen Haftstrafen verurteilt wurden.
Am 12. September wiederholte sich der 11.Jahretag der Inhaftierung der 5 kubanischen Kämpfer gegen den Terror gegen Kuba, der vom Staatsgebiet der USA ausgeht.
Zur frühzeitigen Aufdeckung und Abwehr terroristischen Aktionen gegen Kuba haben 5 kubanische Patrioten die konterrevolutionären Organisationen von Exilkubanern unterwandert und umfangreiches Beweismaterial über geplante Terroraktionen gesammelt. Damit konnten mindestens 170 Anschläge auf kubanische Institutionen und Persönlichkeiten verhindert werden.
Im Dezember 2001 wurden die 5 Kubaner in Miami zu langjährigen Haftstrafen für Verbrechen, die sie nie begangen haben, für “Verschwörung und Spionage“ bzw. für “Verschwörung zum Mord“ verurteilt:
Gerardo Hernandez Nordelo zu 2mal lebenslänglich plus 15 Jahren
Ramon Labañino Salasar zu 1mal lebenslänglich plus 18 Jahren
Antonio Guerrero Rodriguez zu 1mal lebenslänglich plus 10 Jahren
Fernando Gonzalez Llort zu 19 Jahren
Rene Gonzalez Sehwerert zu 15 Jahren.
Die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen der Menschenrechtskommission in Genf bezeichnete am 27. Mai 2005 das Vorgehen der USA in diesem Fall als "Verstoß gegen Artikel 14 des Internationalen Paktes für zivile und politische Rechte" Im Juni 2008 stellte ein Berufungsgericht in Atlanta fest, dass drei Urteile der fünf Gefangenen absolut überzogen seien, da sie "keine Informationen übermittelt haben, die in Verbindung mit der nationalen Sicherheit der USA stehen".
Am 5.Juni 2008 bestätigten die Bundesrichter im 2. Berufungsverfahren in Atlanta die Urteile über Gerardo Hernandez und Rene Gonzalez. Die Strafen für die 3 anderen Kubaner wurden an das Gericht in Miami für ein neues Urteil zurück verwiesen. Wir wissen: „In Miamia ist kein faires Verfahren zu erwarten, da die kubafeindlichen Contras das Geschehen bestimmen."
Am 7. September 2009 wurden Antonio Guerrero, Fernando González und Ramón Labañino nach Miami zur Neubemessung ihres Strafmaßes überstellt. Seit ihrer Ankunft sitzen sie in denselben Zellen in Isolationshaft, in denen sie schon nach ihrer Verhaftung 1998 für insgesamt 17 Monate festgehalten wurden.
Am 13. Oktober 2009 war die Verhandlung zur Neufestsetzung des Strafmaßes für Antonio Guerrero. Die Haftzeit wurde auf 262 Monaten (21 Jahre +10 Monate) reduziert.
Für den 8. Dezember 2009 setzte das Bezirksgericht von Südflorida den neuen Termin für die Verhandlungen der neuen Strafmaße für Fernando Gonzáles und Ramón Labañino fest.
Die Haftstrafe von Gerardo Hernández wird nicht neu verhandelt. Er wurde wegen "Verschwörung, Mord begehen zu wollen" zu 2x lebenslänglich + 15 Jahre verurteilt, obwohl er nichts mit irgendeinem Plan, die Flugzeuge über kubanischem Hoheitsgebiet abzuschießen zu tun hatte, erst recht nicht nach US-Rechtssprechung. Die Richter wissen, dass das wahr ist, es gibt tatsächlich keinerlei Beweise.
Die 5 Kubaner haben nicht gegen die USA spioniert, sondern versucht, rechtsradikale gewalttätige kubanische Gruppen zu beobachten, die Angriffe gegen Kuba organisierten.
Mit freundlichen Grüßen
für das Komitee-Austria “FREE THE FIVE“
e.h. Brigitte Oftner (Koordinatorin)


