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Frank Brendle: Schuld als Verdienst?

Ein Vorhaben »für die ganze Familie«: Die Erinnerung an den 20. Juli dient der Ehrenrettung Deutschlands und der Legitimation weiterer Angriffskriege
Das Feuilleton erwartet in diesen Tagen gespannt den Erfolg des Tom-Cruise-Streifens »Operation Walküre« (im US-Original: »Valkyrie«), der diese Woche in den deutschen Kinos anläuft. Das »Attentatsdrama« (Spiegel online) um die Offiziersopposition des 20. Juli 1944 hat von den bürgerlichen Medien bislang nur verhalten positive Noten erhalten. Aus der neutralen Schweiz befand die Basler Zeitung, es sei »mediale Enttäuschung spürbar«, weil dem Film so gar keine Skandale anhafteten, weder krasser Revisionismus noch hanebüchene Geschichtsfehler.

Nur die Bild-Zeitung hat den Film enthusiastisch gelobt, sowohl wegen seiner Thriller-Qualitäten als auch wegen seiner patriotischen Verwertbarkeit: »Man wird fast im Sessel erschossen -- wie Stauffenberg (...). Ein Thriller, der die Welt bewegen wird! Ein Film für die ganze Familie über Mut, Ehre, Anstand und einen deutschen Helden, der für seine Kinder starb.«

Das wird die Bundeswehr gern hören, hat sie doch das größte Interesse am Erfolg von »Operation Walküre«. Denn das Gedenken an das Attentat auf Hitler ist heute das Paradestück der bundeswehreigenen Traditionspflege und wird alljährlich mit einem pompösen »Feierlichen Gelöbnis« in Berlin zelebriert -- eine der bleibenden Modernisierungsleistungen der SPD-Grünen-Regierung.

Die staatsoffizielle Würdigung des 20. Juli geriet in den 1950er Jahren zur »ganz entscheidenden Legitimationsgrundlage der Bundeswehr«, wie Widerstandsforscher Peter Steinbach später formulierte. Der 20. Juli war Symbol für eine vermeintlich antifaschistische Traditionslinie und paßte in das »antitotalitäre« Selbstverständnis der BRD. Die Militärs selbst hingegen -- allen voran die altgedienten Wehrmachtsgenerale -- wollten von den »Eidbrechern« nichts wissen.

In der Realität kam die Erinnerung an das Attentat deshalb kaum über den Status von Sonntagsreden hinaus. Erst gegen Ende der 1990er Jahre wurde das Thema in der Bundeswehr vorangetrieben. Dem lag die Erkenntnis zugrunde: So sehr der 20. Juli in der Gründungsphase der Bundeswehr gebraucht wurde, so zweckdienlich ist er, wenn es darum geht, den Umbau der Bundeswehr zur weltweit agierenden Angriffsarmee zu legitimieren.

Dem Revival des 20. Juli war die Ausstellung »Verbrechen der Wehrmacht« vorausgegangen, die mit dem Mythos der »sauberen« Wehrmacht gebrochen hatte. Auf der Suche nach einem Ersatzmythos bot sich der 20. Juli als »sauberer Kern« der Wehrmacht geradezu an.

Eine solche Funktionalisierung ist allerdings darauf angewiesen, daß historische Tatsachen ignoriert, beschönigt oder uminterpretiert werden. Denn die Militäropposition innerhalb der Wehrmacht bestand fast ausnahmslos aus langjährigen Kollaborateuren und Profiteuren des »Nationalsozialismus«.

Keine selbstlose Tat

1944 ist nicht ohne 1933 zu verstehen: Die Machtübertragung an Hitler war auch Produkt eines Bündnisses, das die alten nationalkonservativen Eliten mit der Nazibewegung geschlossen hatten. Seine Grundlage waren zwei zentrale Versprechen der Faschisten: Einen autoritären Staat aufzubauen, der nach innen die sich zuspitzenden Klassenkämpfe »aufheben« (sprich: die Vorherrschaft der traditionellen Eliten sicherstellen) und nach außen dem Deutschen Reich wieder eine Großmachtrolle verschaffen sollte. Dafür waren Nationalkonservative bereit, Hitler an die Macht zu verhelfen, und zu ihnen gehörten auch die Militärs.

Ihr Widerstand fiel weder »plötzlich« vom Himmel, noch war er von Anfang an unterschwellig am Gären. Ihre Bereitschaft zum Widerstand hing vielmehr davon ab, wie sehr es Hitler gelang oder eben nicht gelang, seine Versprechungen umzusetzen. Die brutale Verfolgung innenpolitischer Gegner und die massive Aufrüstung stießen bei ihnen auf ungeteilte Zustimmung. Die entscheidenden Momente im Prozeß der Widerstandsbildung fielen mit militärisch kritischen Phasen zusammen, etwa mit der Besetzung des Sudetenlandes 1938, dem Angriff auf Frankreich nach 1939 oder der Winterkrise 1941/42 an der Ostfront. Den Überfall auf die Sowjetunion hatten sie noch alle begrüßt, teilten sie doch den Anspruch auf deutsche Hegemonie in Osteuropa und die antibolschewistisch-antisemitischen Stereotype der Nazis.

Nicht Hitlers Bereitschaft zum Krieg, sondern seine Bereitschaft zum Risiko (sein »Dilettantismus«) machte den Militärs Sorgen. Je mehr Hitlers Alles-oder-nichts-Kriegführung die Existenz des Reiches gefährdete, desto größer wurde -- bei einigen wenigen Offizieren -- die Bereitschaft zum Widerstand.

Das Attentat war keine selbstlose Tat. Der zivile Kopf der Verschwörung, der frühere ­DNVP-Politiker Carl Friedrich Goerdeler, hoffte bis zuletzt, einen Teil der Kriegsbeute behalten zu können, etwa das Sudeten- oder das Memelland, Österreich und die 1919 an Polen und Frankreich abgetretenen Gebiete. Auch Stauffenberg hoffte den Kaltenbrunner1-Berichten zufolge noch im Mai 1944, das Reich werde weiterhin »im Spiel der Mächte noch einen einsetzbaren Machtfaktor darstellen«. Das Minimalprogramm bestand darin, eine Besetzung durch die Sowjetarmee zu verhindern. Außerdem wollten die Verschwörer einer -- leider ganz und gar zu Unrecht -- befürchteten Wiederholung der Novemberrevolution von 1918 vorbauen. Diese Motive entsprachen haargenau jenen von 1933.

»Pharisäer«

Kaum war der 20. Juli ins Zentrum des militärischen Traditionsmarketings gerückt, legten auch schon die ersten Historiker, allen voran Chri­stian Gerlach, offen: Den vermeintlich »sauberen« Kern der Wehrmacht hat es nicht gegeben. Aus den neueren Forschungen (einen guten Überblick liefert der von Gerd R. Ueberschär im Jahr 2000 in Darmstadt herausgegebene Band »NS-Verbrechen und der militärische Widerstand«) wird deutlich, daß auch die »Männer des 20. Juli« sich an typischen Naziverbrechen beteiligt haben. Einige von ihnen zählen zu den größten Massenmördern der NS-Zeit, wie Reichskriminalpolizeichef Arthur Nebe, der als Einsatzgruppenleiter Zehntausende osteuropäische Juden ermorden ließ, und Generalquartiermeister Eduard Wagner, der als Verantwortlicher für das Kriegsgefangenenwesen den Hungertod Hunderttausender gefangener Rotarmisten nicht nur hinnahm, sondern ausdrücklich forderte, damit der Vormarsch der Wehrmacht nicht behindert werde.

Aber auch Vorzeigegenerale wie Carl-Heinrich von Stülpnagel und Erich Hoepner hatten die antisemitischen Ideologeme der Nazis verinnerlicht, ließen den »Kommissarbefehl« vom 6.Juni 1941, der die sofortige Liquidierung von in deutsche Kriegsgefangenschaft geratenen kommunistischen Funktionären vorsah, umsetzen und ordneten an, bei Massenmorden und Geiselerschießungen »in erster Linie jüdische und kommunistische Einwohner« zu nennen. Und selbst Henning von Tresckow, der in Gelöbnis- und sonstigen Feieransprachen meistzitierte widerständische Offizier, hat als Beauftragter für die »Partisanenbekämpfung« und als Chef des Stabes der 2. Armee (ab November 1943) Verbrechen angeordnet.

Die Bundeswehr, in deren Augen die Ergebnisse kritischer Geschichtsforschung »Vorwürfe« sind, reagiert überwiegend mit Abwehrreflexen und Verdrängung. Als 1998 die neu konzipierte Ausstellung »Aufstand des Gewissens« in der Frankfurter Paulskirche eröffnet wurde, hätte eigentlich der Historiker Hans Mommsen sprechen sollen. Doch der wurde, weil er kurz zuvor sein jahrzehntelanges Schweigen über den Antisemitismus der Offiziere gebrochen hatte, wieder ausgeladen, zugunsten von Klaus von Dohnanyi (SPD). Dieser, zwar historisch unbedarft, aber politisch zuverlässig, erging sich in antisemitisch konnotierten Tiraden gegen die »ehrabschneidenden Schlußfolgerungen« kritischer Historiker, die er als »Pharisäer« bezeichnete. Auch außerhalb der Bundeswehr herrschte rege Empörung über den Versuch, »einige Männer des 20. Juli ins Zwielicht zu setzen«, wie Richard von Weizsäcker und Marion Gräfin Dönhoff 1996 in der Zeit schrieben.

Noch heute suggeriert die Ausstellung des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes (MGFA), das Erleben von Naziverbrechen habe den Offizieren die Augen geöffnet und sie zum Widerstand angestachelt. Es mag etwas daran sein, aber wer so tut, als seien die Attentäter nur passive Zuschauer und nicht etwa Akteure des faschistischen Terrors gewesen, betreibt Geschichtsklitterung.

Durch diese zeichnen sich nahezu alle Politikeransprachen etwa bei den Gelöbnis-Feierlichkeiten am 20. Juli aus. Im Jahr 2007 verkündete Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) beispielsweise, die Verschwörer hätten sich die »Herrschaft des Rechts und die Achtung der Menschenwürde als unverletzbare Werte« auf die Fahnen geschrieben und dabei »im selben Verständnis (gehandelt), in dem unsere Rekruten heute geloben, Recht und Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen«.

Nur innerhalb der wissenschaftlichen Literatur und nur in einem Fall versucht die Bundeswehr, die historischen Erkenntnisse wenigstens halbherzig aufzugreifen, um sie in ihrem Sinne zu interpretieren. Diese Aufgabe kommt vor allem dem MGFA-Mitarbeiter Oberst Winfried Heinemann zu, der als eine Art historiographischer Feuerlöscher Henning von Tresckow vor der Geschichte retten soll. Dazu bedient sich Heinemann eines Mixes aus Unterschlagung, Verharmlosung und Rechtfertigung.

So schreibt er, Tresckow, 1941 bis 1943 Generalstabsoffizier in der Heeresgruppe Mitte, habe den Kriegsgerichtsbarkeitserlaß vom Juni 1941 »mit einschränkenden Erläuterungen« versehen. Der Erlaß sah vor, »feindliche Zivilpersonen« auch ohne Kriegsgerichtsverhandlung zu erschießen, und hob den Verfolgungszwang für Straftaten auf, die Wehrmachtsangehörige an sowjetischen Zivilisten begingen.

Tresckows Zusätze sahen vor, daß über Straftaten deutscher Soldaten weiterhin Berichte einzureichen seien. Das kann man, mit Heinemann, als Versuch sehen, den Erlaß abzumildern, wahrscheinlicher ist allerdings, daß dem befürchteten Disziplinverfall der Truppe entgegengewirkt werden sollte.

Auf einen weiteren Zusatz geht Heinemann nicht ein: Während das Oberkommando des Heeres (OKH) den Erlaß nur auf die »schweren Fällen der Auflehnung« anwenden wollte, weitete ihn die Heeresgruppe Mitte auf alle Zivilisten aus, »die in irgendeiner Form« gegen die Wehrmacht vorgingen, einschließlich unbewaffneter Widerstandsformen. Das völkerrechtlich verbriefte Widerstandsrecht wurde der sowjetischen Bevölkerung explizit verweigert. Unterm Strich hat Tresckow nicht eine Abmilderung, sondern eine Verschärfung des Erlasses erreicht.

Geradezu makaber wird Heinemanns Versuch der Entlastung Tresckows, wenn er dessen Haltung zum Projekt der »toten Zonen« rechtfertigt, d. h. der Entvölkerung ganzer Regionen, um die Partisanen von der Versorgung abzuschneiden. Tres­ckow hatte im April 1943 vorgeschlagen, »große Waldgebiete« sollten »vollständig evakuiert und zu Sperrgebieten für die Zivilbevölkerung erklärt werden«. Ähnliche Vorschläge des Majors Georg Freiherr von Boeselager -- ebenfalls ein »Mann des 20. Juli« -- aus »bandenverseuchten« Gebieten alle Männer wegzuschaffen und die zurückbleibenden zu erschießen, hatte Tresckow mit der Bemerkung weitergeleitet, sie »verdienen besondere Beachtung«. Als »bandenverseucht« galten damals 46 Prozent des rückwärtigen Gebietes der Heeresgruppe Mitte mit rund 370000 Einwohnern. Bundeswehroberst Heinemann rechtfertigt die Entvölkerungspläne, weil sie »ja auch eine Ablehnung der bisher praktizierten willkürlichen Erschießungen implizierten«. Von zynischer Qualität sind auch Heinemanns Ausführungen zur Funktion Tresckows im Generalstab der 2. Armee, wohin er im Dezember 1943 versetzt worden war. Dort sei er »mit den Methoden der deutschen Besatzungspolitik in Kontakt« gekommen. Im Klartext: Noch im Mai 1944 befahl Tresckow, arbeitsfähige Frauen und Männer zur Zwangsarbeit zu verschleppen und im Verweigerungsfall »als bandenverdächtig« anzusehen -- das kam auch bei »Vermeidung unnötiger Härten« einem Todesurteil gleich.

Von ähnlichem Strickmuster ist die Einschätzung des MGFA-Historikers Thomas Vogel über den Berliner Stadtkommandanten und Gerichtsherrn am Zentralgericht des Heeres, Paul von Hase: »Angesichts seiner (...) Mitwirkung bei über 30000 Kriegsgerichtsurteilen, darunter zahlreichen Todesurteilen, blieb seine Verstrickung in das NS-Unrecht unausweichlich.«

Flucht nach vorn

Auf die Forschungsergebnisse Johannes Hürters, denen zufolge Tresckow Massenerschießungen »wehrfähiger« Juden sogar für militärisch sinnvoll hielt (und nur die Ermordung von Frauen und Kindern ablehnte), geht Heinemann gar nicht erst ein. Er will es überhaupt nicht so genau wissen. »Eine bloße Auflistung von >Besatzungsverbrechen In einer Art Flucht nach vorn geht Heinemann gar so weit, Tresckow dafür zu preisen, daß er aus der Einsicht in das »von deutschen Soldaten begangene Unrecht (hier wieder: Unrecht haben nur die anderen begangen, F. B.) nicht eine in erster Linie individualistisch-moralische Konsequenz« gezogen habe, »etwa in der Form, daß er versucht hätte, eine Verwendung zu finden, wo er sich die Finger nicht schmutzig machte. Seine Konsequenz war vielmehr eine politisch-verantwortungsethische: Wichtiger, als selbst schuldfrei zu bleiben, war es, das verbrecherische System zu stürzen.«

Damit verlangt Heinemann vom Publikum, Tresckows Mitwirkung an der Ermordung Tausender Zivilisten als vorbildhaftes Zeichen moralischer Größe zu akzeptieren.

Dabei muß er ausblenden, daß die Offiziere etliche Verbrechen in Eigeninitiative angeordnet haben. Den Plan mit den »toten Zonen« hatte Tresckow entwickelt, noch bevor das OKH sich dem Thema widmete, Verbrechen beging er noch, nachdem er (im März 1943) den ersten Attentatsversuch unternommen hatte.

Denn auf eines wollte sich die nationalkonservative Militäropposition keinesfalls einlassen: der Wehrmacht, und sei es durch Unterlassung »effektiver« Strategievorschläge, Schaden zuzufügen. Sie funktionierte bis zuletzt militärisch »tadellos«, ihr Widerstand und ihre Kollabora­tion bildeten gleichsam eine dialektische Einheit. Damit unterschieden sie sich gewaltig von Deserteuren, »Kriegsverrätern« oder den Soldaten und Offizieren des Nationalkomitees »Freies Deutschland«, die teils gezielt übergelaufen sind, um gegen die Naziwehrmacht weiterzukämpfen, und die deswegen aus der bundeswehroffiziellen Traditionspflege ausgeschlossen sind.

Freiheitliche Kriegspropaganda

Wieso erfährt der 20. Juli eine solch hervorragende Würdigung? Eine Antwort hierauf muß berücksichtigen, daß die Verschwörung in der herrschenden Lesart die Legitimität des deutschen Nationalismus und seines Anspruchs, eine militärische Großmacht zu sein, gerettet hat.

Was an der Militäropposition geschätzt wird, ist ihr rücksichtsloser Einsatz »für Deutschland« und »für Deutschlands Ehre«. Im Gegensatz zu den militärischen Motiven wird das »Ehrmotiv« der Verschwörer in der deutschen Geschichtserzählung höchst ausführlich abgehandelt. Die meistzitierte Äußerung Tresckows ist seine Erörterung aus dem Juni 1944, es komme nun darauf an, »daß die deutsche Widerstandsbewegung vor der Welt und vor der Geschichte den entscheidenden Wurf gewagt hat. Alles andere ist daneben gleichgültig.« In die gleiche Richtung geht eine ihm zugeschriebene Äußerung vom 21. Juli 1944: »Wenn einst Gott Abraham verheißen hat, er werde Sodom nicht verderben, wenn auch nur zehn Gerechte darin seien, so hoffe ich, daß Gott auch Deutschland um unsertwillen nicht vernichten wird.«

Wenn auch sonst alles verloren war, galt es, sich noch für die Ehre Deutschlands aufzuopfern. Das Attentat als Katharsis: »Durch die Tat dieser Männer wurde der Welt in dunklen Tagen ein anderes, ein besseres Deutschland gezeigt. Mit ihrem Opfer retteten sie die Ehre des deutschen Volkes«, hieß es 1965 in den Informationen für die Truppe. »Und wir ehren mit dieser Ausstellung auch unser Vaterland«, brachte Dohnanyi in seiner Paulskirchenrede 1998 das Anliegen auf den Punkt. »Deutschland selbst und die Ehre des deutschen Volkes zu retten«, sei ihr Ziel gewesen, schrieb Philipp Freiherr von Boeselager (1917--2008), einer der Überlebenden des 20. Juli, in der Jungen Freiheit im Juli 2004. »Mit dem Attentat haben die Frauen und Männer des 20. Juli für das Recht sowie für die Würde und Ehre unseres Landes gekämpft, die ihnen das verbrecherische Regime geraubt hatte«, bestätigte Verteidigungsminister Franz Josef Jung am 20.Juli 2007, und dies sind nur wenige von unzähligen Belegen.

Die offiziöse Erinnerung an den 20. Juli bietet die Möglichkeit, trotz aller Verbrechen stolz auf Deutschland sein zu können. Dieser Nationalstolz wird gebraucht, weil er die Voraussetzung für staatliche Machtpolitik ist, die Bundeswehrsoldaten die Bereitschaft zu töten und zu sterben abverlangt.

Im selben Jahr 1999, in dem erstmals ein »Feierliches Gelöbnis« am 20. Juli stattfand, beteiligten sich deutsche Soldaten erstmals seit dem Zweiten Weltkrieg an einem völkerrechtswidrigen Überfall: dem NATO-Angriff auf Jugoslawien.

Der damalige Verteidigungsminister Rudolf Scharping (SPD) erklärte den Begründungszusammenhang: »Die Bundeswehr steht in der Tradition der Ideale des deutschen Widerstands, wenn sie gemeinsam in der internationalen Zusammenarbeit mit unseren Freunden und Partnern dem Recht aller Menschen auf Würde und Freiheit zum Durchbruch verhilft.« Jung bekräftige 2007: »Deutschland und Europa haben aus der Geschichte die Lehre gezogen, daß ein aktives Eintreten für Freiheit, Recht und Menschenwürde nicht nur in der Heimat, sondern auch darüber hinaus gefordert ist. Als verantwortliches Mitglied der Staatengemeinschaft können wir uns dieser Verantwortung nicht entziehen.«

Soldaten gegen Hitler, Soldaten für Deutschland, Soldaten für den Rechtsstaat -- was da alles hineininterpretiert wird, stößt fast im gesamten politischen Spektrum auf Zustimmung, bis in die bundesdeutsche Linke hinein -- der 20. Juli ist tatsächlich eine »Geschichte für die ganze Familie«.

Unbestreitbar ist, daß der Sturz des Hitler-Regimes, wäre er 1944 gelungen, Millionen Menschen das Leben gerettet hätte. Jegliche Glorifizierung der Offiziere des 20. Juli ist aber unangemessen. Die Funktionalisierung der Militärverschwörung zugunsten demokratischer Kriegspropaganda ist darauf angewiesen, daß niemand durch historisch-kritische Fragen an ihrem Heldennimbus kratzt. Eine Aufgabe der Linken ist es deshalb, den Mythos des »sauberen« 20.Juli zu demontieren, anstatt seiner Integrationskraft zu erliegen.

Dabei ist es hilfreich, sich auf das rigorose Fazit Hannah Arendts zu besinnen, man könne sich angesichts der Dokumente und vorbereiteten Proklamationen der Verschwörer »schwer des Eindrucks erwehren, daß das, was man gemeinhin unter Gewissen versteht, in Deutschland so gut wie verlorengegangen war«. Die Linke sollte auf der Frage bestehen: Wer im Lande der Täter konnte im Jahre 1944 noch zu Recht behaupten, über eine zu verteidigende »Ehre« zu verfügen, abgesehen von jenen, die schon längst im KZ, im Untergrund oder im Exil waren? Was wäre im Juli 1944 von der »moralischen Substanz der Nation« noch zu retten gewesen? Wie viele Deutsche hätten damals die Ermordung Hitlers überhaupt gutgeheißen? In welcher Relation stand das jahrelange Zögern und Zaudern der Attentäter, ihr Leben zu riskieren, zu ihrer Bereitschaft, das Leben Millionen einfacher Soldaten und Zivilisten zu beenden? Es gilt sich daran zu erinnern, was der Historiker Frank Stern schon zum 40. Jahrestag des 20. Juli geschrieben hat: »Debatten, Konferenzen und schließlich die zu erwartenden national getönten Reden am 20.Juli (...) würdigen ein Ereignis, das es gar nicht gegeben hat, nämlich eine deutsche Abrechnung mit der NS-Herrschaft«.

1 Ernst Kaltenbrunner (1903--1946) war ab 30.1.1943 als Nachfolger des bei einem Attentat getöteten Reinhard Heydrich Chef des Reichssicherheitshauptamtes (RSHA) -- d. Red.

/Frank Brendle ist Landesgeschäftsführer der DFG-VK Berlin-Brandenburg und Journalist/

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